Autoversicherung Wechsel
Die Autoversicherung, auch KFZ Versicherung oder PKW Versicherung genannt, ist eine der wichtigsten Versicherungen. Es gibt zwei Arten von Autoversicherung: eine ist die Haftpflichtversicherung und der andere die Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung teilt sich auch in zwei Formen, man unterscheidet zwischen Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist, wie auch der Name sagt, eine Pflichtversicherung und muss jedes Auto, neu oder gebraucht, verfügen. Die Kaskoversicherung dagegen ist nur eine optionale Versicherung.
Die Haftpflichtversicherung ist die Art der Autoversicherung, die nur den entstandenen Schaden des Unfallgegners deckt und nicht den Schaden an dem eigenen Fahrzeug. Sie tritt also immer dann ein, wenn der Versichrungsnehmer einen Schaden an fremde Gegenstände verursacht hatte. Eine solche Versicherung ist nicht nur in Deutschland ein muss, ohne die kann kein Fahrzeug auf den Strassen fahren. Bei der Haftpflichtversicherung ist keine Selbstbeteiligung arrangierbar. Die Selbstbeteiligung ist ein Teil der Schadenshöhe, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen kann.
Die Haftpflichtversicherung deckt für folgende Schäden:
- Vermögensschäden
- Personenschäden (Heilungskosten und Renten bei Invalidität)
- Sachschäden (zum Beispiel die Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder beschädigten Gegenständen)
Die Kaskoversicherung versichert an den eigenen Fahrzeug enstandene Schaden. Sie tritt also dann ein, wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug selbstverschuldet ist. Beide Arten von Kaskoversicherung: die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung sind keine obligatorische Versicherungen. Die Vollkaskoversicherung ist nur bei Neuwagen oder hochwertigen Fahrzeugen abschliessbar, die Teilkaskoversicherung dagegen wird auch bei Gebrauchtwagen abgeschlossen und bei beiden kann man eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Die Selbstbeteiligungen für die Vollkaskoversicherung betragen 300, 500 oder 1000 Euro, und für die Teilkaskoversicherung 150, 300 Euro.
Bei dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist eine Teilkaskoversicherung automatisch mitversichert.
Die Vollkaskoversicherung leistet bei folgenden Schäden:
- Unfälle, die selbstverschuldet sind
- Im Falle, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann (beispielsweise bei Fahrerflucht)
- wenn der Unfallgegner nicht in der Lage ist, für den entstandenen Schaden zu bezahlen
- wenn der Verursacher des Schadens nicht haftbar gemacht werden kann (zum Beispiel bei Kleinkindern)
Die Teilkaskoversicherung deckt bei Schäden wie:
- Diebstahl des Fahrzeuges oder Einbruch
- Explosions- oder Brandschäden
- unmittelbar geschehene Sturm-, Blitz- oder Hagelschäden
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung wie zum Beispiel durch Kürzschlüsse