Rechtsschutzversicherung Wechsel
Unter Rechtsschutzversicherung versteht man eine Versicherung mit Fachkenntnissen, die dafür finanzielle Unterstützung bietet, damit man sein Recht ohne irgendwelche finanzielle Risiken bekommt, egal ob bei Schadenersatzansprüchen im Bereich der Arbeit, der Familie oder zum Beispiel im Strassenverkehr.
Sie zahlt im Fall einer Beklagung alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Egal ob Sie der Beklagter oder der Kläger sind, die Leistungen der Versicherung sind die gleiche. Die Leistung ist auch davon unabhängig ob Sie einen Rechtsstreit gewinnen oder verlieren.
Vorteile der Rechtsschutzversicherung:
- eigenes Recht kann durchgesetzt werden
- mit einer Rechtschutzversicherung hat man keine Angst vor dem Rechtsstreit
- der Versicherer übernimmt alle Rechtskosten
- umfangreiche Unterstützung im Fall eines Rechtsstreits
- Rechtsschutz für die gesamte Familie
- uneingeschränker Versicherungsschutz in Europa
- weltweiter Versicherungsschutz im Urlaub
Der Rechtsschutz deckt:
- das gesetzliche Entgelt des eigenen Rechtsanwaltes
- die Gerichtskosten
- die Kosten des gegnerischen Anwalts
- die Kosten eines Korrespondenzanwaltes
- Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Übersetzungskosten, Strafkaution ( im Ausland )
- die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
Es gibt Rechtsschutzversicherungen für alle Bereiche des Lebens: Privat und Berufbereich, Verkehrsbereich (zum Beispiel Auto, Motorrad, Kleinkraftrad), zur Absicherung eines Rechtsstreits für Mieter, Vermieter und Eigentümer von Immobilien, uzw.
Sie können alle zusammen in einer Rechtsschutzversicherung abschliessen, oder Ihren individuellen Schutz zusammenstellen und ihn auf ihre persönliche Situation anpassen. Für den Autofahrer ein Verkehrsrechtsschutz, für Angestellte ein Berufsrechtsschutz, Mietrechtschutz, Vertragsrechtschutz, und verschiedene weitere Versicherungsmöglichkeiten stehen zur verfügung.
Am häufigst in Anspruch genommene Bereich ist der Verkehrsrechtschutz.
Es ist wichtig, dass bei dem Verkehrschutz auch Ehepartner und Kinder mitversichert sind. Ein Versicherungsschutz gilt normalerweise auch für Fälle in dem der Versicherter als Fussgänger, Rad- oder Mofafahrer oder als Fahrgast von öffentlichen beziehungsweise privaten Verkehrsmitteln unterwegs ist, nicht nur wenn der Schaden aus Fahrt mit einem PKW ergibt. Es wäre aber falsch, eine solche Versicherung mit den Gedanken abzuschliessen, dass man damit für jede Lebenslage abgesichert ist.
Es ist empfelenswert eine Rechtschutzversicherung fristgerecht abzuschliessen, denn die Versicherer leisten nur für Fälle, die während der Vertragslaufzeit begegnen. Wenn der Rechtsstreit schon voraussichtlich ist, ist es zu spät, man kann kurzfristig keine Rechtsschutzversicherung beantragen.