Rentenversicherung Wechsel

Rentenversicherung bedeutet, dass man eine Versicherung hat, die man längere Zeit bezahlt und nach einem gewissen Moment, eine Leibrente zurückgezahlt wird.

Die Rentenversicherung die vom Staat angeboten wird (Gesetzliche Rentenversicherung), ist in den letzten Jahren unausreichend geworden um ein normales Leben nach pensionierung führen zu können.

Wenn Sie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, und Sie mit 65 Jahren die Altersrente beantragen, erhalten Sie eine Rente ohne Abschlage, mit anderen Worten ohne Berechnung der Rentenhöhe. Wenn Sie vor diesem Alter in die Rente gehen wollen, dann ist die Rente kleiner (mit jedem Monat der früheren pensionierung, wird die Summe um 0,3% gemindert). Durch diesen Abschlag der Rente wird versucht, die Frühpensionierung zu vermeiden. Wenn Sie hingegen später als dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, erhalten Sie eine höhere Rente. Um ein ausreichendes Einkommen zu erhalten, werden aber auch die gearbeiteten Jahre in Acht genommen. So muss die Person 49 Jahre gearbeitet haben. Leider ist diese Arbeitsperiode bei immer wenigeren Angestellten getroffen. Grunde dafür sind Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, längere Ausbildungszeiten und so weiter.



Die Lebenserwartung ist in den letzten Jahren ständing gestiegen, deshalb wurden Leibrenten immer länger gezahlt. Man muss auch in Betracht nehmen, dass die Renten auch gestiegen sind. All das kann zu nichtausreichenden Beiträgen führen, das zu einer Senkung der Renten führen kann.

Im Jahr 2006 hat man entschlossen, dass die Regelaltersgrenze bis 2029 auf 67 Jahre bringen soll, statt 65.

In dem Fall der Privaten Rentenversicherung kann man am Ende der Anzahlperiode wehlen, ob man eine Leibrente will oder die ganze Summe auf einmal bekommen will.

Im Todesfall (auch bei privaten aber auch bei gesetzlicher Rentenversicherung), in der Anzahlungsperiode, werden die schon eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Das Geld kann aber auch als eine Hinterbliebenenschutz zurückgezahlt werden (zum Beispiel Witwenrente oder Waisenrente). Um die so genannte “grosse Wittwen/Wittwerrente” erhalten zu können, muss man über 45 Jahre sein, oder Erwerbsminderungen nachweisen oder mindestens ein Kind haben, der berechtigt ist, eine Waisenrente zu erhalten. Die Halbwaisen erhalten 1/10 und die Vollwaisen 1/5 der Rente der auf Todeszeitpunkt gerechnete Rente des Versicherten, bis zum 18. Lebensjahr. Die Rente wird bis zum 27. Lebensjahr weitergezahlt, in Falle von weiterer Ausbildung, doch ein eigenes Einkommen wird hinzugerechnet. Nach dem Tod des Versicherten, wird in den nächsten 3 Monaten die volle Rente des Verstorbenen gezahlt.