Riester Rente Wechsel
Der Abschluss einer Riester-Rente lohnt sich vor allem für jüngere Versicherte, die über kleines Einkommen verfügen und mehrere Kinder haben. . Besserverdienende, die Möglichckeit haben, mehr zu sparen, sollten wegen der Besteuerung mit dem Ertragsanteil zusätzlich eine herkömmliche Rentenversicherung ins Auge fassen. Der Abschluss eines Riestervertrages ist in der Regel immer freiwillig. Die Förderung der Riester-Rente können alle in Anspruch nehmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Dazu gehören: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Auszubildende und Wehr- und Zivildienstleistende. Nachträglich können auch Beamte und Angestelle des öffentlichen Dienstes einen Riestervertrag abschließen. Auch die Ehepartner von förderberechtigten Personen haben die Möglichkeit die Riester-Vergünstigungen zu beanspruchen, selbst wenn sie nicht zur förderberchtigten Gruppe, wie zum Beispiel Selbstständige, gehören. Vorausgesetzt ist, dass der förderberechtigte Ehepartner selbst ein Riester-Produkt abgeschlossen hat und in diesen Vertrag auch der Mindestsparanteil eingezahlt wurde.
Wenn der Versicherte kurz nach der Auszahlung stirbt, ist das angesparte Kapital weg. Es gibt jedoch die Möglichkeit eine Rentengarantiezeit mit dem Versicherungsträger zu vereinbaren. Wenn man in dieser Zeit sterben sollte, so wird die Rente für den übriggebliebenen Zeitraum an die Erbberechtigten gezahlt.
Wenn der Versicherte in der Rentenphase stirbt, hat der Ehepartner die Möglichkeit den Vertrag ebenso auf sich zu übertragen oder sich als Rente auszahlen zu lassen. Auch hinterbliebene Kinder, die noch Anspruch auf Kindergeld haben, bekommen, soweit vertraglich fetsgelegt, eine Rente ausgezahlt. Bei Versicherern und Investmentgesellschaften sind ausserdem unterschiedliche Regelungen gültig. Bei einer Rentenversicherung wird meistens nur eine Rentengarantiezeit von 5 bis 10 Jahren für die Hinterbliebenen (Ehefrau, Kinder) festgelegt.
Wenn der Todesfall vor Beginn der Auszahlung eintritt, hat der Ehepartner die Möglichkeit in den laufenden Vertrag einzusteigen und dann selbst die Rente zu erhalten.
Das Guthaben ist es möglich auf den eigenen Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Also: Stirbt der Versicherte während der Ansparphase, ist es möglich, das bis dahin gebildete Kapital auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners zu übertragen. Alternativ findet eine Auszahlung an die Erben statt. In diesem Fall muss man dann die Zulagen und die Steuervergünstigungen zurückzahlen.
Wenn kein Ehepartner vorhanden ist, bekommen die Erben die verzinsten Eigenbeiträge des Versicherungsnehmers. Die staatliche Förderung muss in diesem Fall zurückgezahlt werden. Kinder des Verstorbenen, die kindergeldberechtigt sind, haben die Möglichkeit das angesammelte Guthaben auch in eine Waisenrente umzuwandeln.